Sehr geehrte/r Lesungsveranstalter/in,

 

der Friedrich-Bödecker-Kreis in Bayern e.V. freut sich über Ihr Interesse an Autorenbegegnungen für Kinder und Jugendliche.

Aus Mitteln des Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst werden Veranstaltungen zur Leseförderung, insbesondere Autorenbegegnungen, bezuschusst.

Eine Zuschussbewilligung kann nur vorbehaltlich vorhandener Mittel gegeben werden.

Die Zuschüsse dürfen nicht für Veranstaltungen verwendet werden, die die freiheitliche

demokratische Grundordnung gefährden. Bereits gewährte Zuschüsse können dann

zurückgefordert werden.

Rahmenprogramme bzw. Mitveranstaltende wie Sprecher, Schauspieler oder Musiker werden nicht bezuschusst.

Zuschussbedingungen:

 

Als Veranstalter stellen Sie den Zuschussantrag möglichst frühzeitig. Dabei geben Sie bitte die Anzahl der geplanten Lesungen, den Termin und den Namen der Autorin oder des Autors an. Mit der Bewilligung des Antrags erhält der Veranstalter die Abrechnungsunterlagen (Honorar- und Reisekostenabrechnung, Lesungsprotokoll), die nach der Veranstaltung ausgefüllt an den FBK in Bayern e. V. zurückgeschickt werden müssen.

  • Staatliche Doppelförderung
    Eine Doppelförderung der gleichen Veranstaltung durch ähnliche Institutionen ist nicht möglich, d.h. es können keine Zuschüsse bewilligt werden, wenn das Projekt bereits staatlich gefördert wird oder der Antragsteller Empfänger einer staatlichen institutionellen Förderung ist

  • Lese-Festivals bzw. literarische Reihen

    Die Förderung durch den Friedrich-Bödecker-Kreis in Bayern e.V. zielt in erster Linie auf die Unterstützung von Einzellesungen ab. Für Festivals und Lesereihen ist die Projektförderung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst vorgesehen. Daher wird gebeten, zunächst zu prüfen, ob die Bedingungen für eine Projektförderung erfüllt sind.
  • Die Teilnehmerzahl pro Lesung soll auf max. 60 Kinder- und Jugendliche beschränkt werden.
  • Sollte die Veranstaltung nicht stattfinden, geben Sie bitte der Geschäftsstelle umgehend Bescheid, damit die frei werdenden Mittel anderweitig verwendet werden können.
  • Die Veranstalter sorgen dafür, dass auf die Förderung durch den Friedrich-Bödecker-Kreis in Bayern e.V. hingewiesen wird.
  • Die jährlich zur Verfügung stehenden Mittel sind begrenzt und für die hohe Zahl der Zuschussanträge nicht immer ausreichend.
  • Autorinnen und Autoren sind bei jeder Lesung gegen Unfälle versichert (inkl. An- und Abreise).
  • Für Deutschlandtickets können keine Kosten erstattet werden.

 

Der Zuschussbetrag beträgt höchstens 50 % der zuschussfähigen Kosten.

 

Der Zuschuss beträgt:

 

1. Honorar: für die 1. Lesung max. 110,00 €,

für Mitglieder als Veranstalter max. 130,00 €,
für weitere Lesungen am gleichen Tag und Ort jeweils max. 65,00 €

für Mitglieder als Veranstalter max. 75,00 €
 

2. Fahrtkosten: max. 50 % der DB-Fahrtkosten in der 2. Klasse (keine Deutschlandtickets) oder 0,13 € pro km bei Anfahrt im PKW (bis zur Höhe der fiktiven Bahnkosten )

 

3. Tagegeld: max. 10,00 € (nur bei zeitlicher Aufwendung von mehr als 6 Stunden)

 

4. Übernachtungsgeld: max. 20,00 €

 

 

Bitte beachten Sie die Abrechnungsmodalitäten:

 

Der Veranstalter zahlt an die Autorin oder den Autor Honorar und Nebenkosten nach Vereinbarung aus.

 

Der Veranstalter sendet das FBK-Abrechnungsformular und das Lesungsprotokoll nach der Lesung möglichst umgehend ausgefüllt an unsere Geschäftsstelle zurück. Bitte führen Sie auf dem Abrechnungsformular alle tatsächlich entstandenen Kosten auf und belegen Sie diese durch Rechnungen/Quittungen.

 

Achtung: Nicht belegte Kosten können leider nicht bezuschusst werden.

 

Der Friedrich-Bödecker-Kreis in Bayern e.V. überweist den Zuschussbetrag auf das Konto des Veranstalters. Zahlungen direkt an die Autorin oder den Autor sind nicht möglich.

 

Wir wünschen Ihnen einen erfolgreichen Verlauf der Veranstaltung!